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Loveparade-Gutachten: Die Konzeption des Vermeidbaren

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Leider ist uns heute 17.8. per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland. Man beruft sich auf § 97 UrhG

Auch heute veröffentlichen wir  3 Dokumente, die sich mit der Loveparade Duisburg befassen. Dies sind weitere Dokumente aus der Anlage zu dem „Gutachten“ der Frau Dr. Jasper.

  1. Anlage 11 – Veranstaltungskonzept beschreibt mit Stand 20.05.2010 die Konzeption der Sicherheit. Schon hier wird auf die „Engstellen auf der Veranstaltungsstrecke“ eingegangen, die als „kritische Punkte“ bezeichnet werden. Insbesondere wird unter 0.04 darauf hingewiesen das Lopavent die sicherheits-relevanten Informationen „vertraulich“ behandelt wissen möchte. Das passt zu der in 0.02 angegebenen erwarteten (realen) Besuchermenge im Vergleich zu den Verlautbarungen in der Presse.
  2. Anlage 28 – Fehlende Unterlagen ist die Aufforderung von Herrn Jankowski  – der übrigens einen guten Ruf im Rathaus hinsichtlich der Qualität seiner Arbeit zu genießen scheint – die fehlenden Unterlagen einzureichen. Das Schreiben ist datiert auf den 14.07. und sagt insgesamt einiges über das Selbstverständnis von Lopavent aus.
  3. Anlage 29 – Beschreibung Loveparade 29.06 ist die am 19.07. bei der Stadt Duisburg eingegangene Beschreibung der Loveparade. Interessant ist unter anderem der sehr knappe Absatz zu 1.4 Zu- und Abwegekonzept. Der Tunnel wird in 3.2 beschrieben und wie in den beiden anderen Dokumenten empfiehlt es sich auch hier, zwischen den Zeilen zu lesen.
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