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Loveparade-Gutachten: Vermerke und Präsentationen

Leider ist uns heute 17.8. per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffent

  • lichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland. Man beruft sich auf § 97 UrhG

    Auch heute setzen wir unsere beliebte Reihe „Anlagen des ‚Gutachten‘ der Frau Dr. Jasper“ fort und stellen weitere 3 Dokumente unseren Lesern zur Verfügung:

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