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“Schuldfrage” bei der Loveparade: ein weiterer wichtiger Unterschied

 

 

 

Früh, eigentlich zu früh, ist an dieser Stelle auf den Unterschied zwischen politischer Verantwortung und strafrechtlicher Schuld aufmerksam gemacht worden. Dies hatte so schnell zu geschehen, da Adolf Sauerland zu diesem Zeitpunkt bereits damit begonnen hatte, die Schuld für die entsetzlichen Ereignisse bei Anderen zu suchen – zum genannten Zeitpunkt zunächst bei den Opfern selbst.
Der Unterschied zwischen politischer Verantwortung und strafrechtlicher Schuld hat sich inzwischen – zehn Tage später – allerorten herumgesprochen. Jetzt ist es notwendig, sich einen weiteren Unterschied klipp und klar vor Augen zu halten. Er betrifft die strafrechtliche Seite des Geschehens; denn dass Sauerland politisch für die Katastrophe verantwortlich ist, stand von vornherein außer jeden Zweifels.
Hinsichtlich der „Schuldfrage“ ist es wichtig, zwei Aspekte sauber voneinander zu trennen.

Zum einen geht es um die Aufklärung der konkreten Ereignisse, die unmittelbar im Vorfeld dazu geführt hatten, dass ganz konkret an diesem Ort – nämlich an der westlichen Seite des Tunnels – ganz konkret zu diesem Zeitpunkt – nämlich zwischen 15 und 17 Uhr – das sog. „Crowd-Management“ nicht mehr zu beherrschen war, und die Tragödie ihren Lauf nahm.
Zum anderen ist darzulegen, wie und warum es passieren konnte, dass diese Großveranstaltung in Duisburg genehmigt worden ist, obwohl sie nie und nimmer hätte genehmigt werden dürfen. Der „Mechanismus“, der dazu führte, dass geltendes Recht – offenbar wiederholt – gebrochen wurde, ist lückenlos aufzuklären.

Wir wissen alle, sagte der Bundespräsident zutreffend, dass die Katastrophe vom 24. Juli nicht von einem einzigen verschuldet worden ist. Auch deshalb ist die in der Stadt zu spürende Hexenjagd auf Adolf Sauerland absolut inakzeptabel. Die Stadt kann ihr ramponiertes Image nicht dadurch wieder aufpäppeln, dass Motive wie Hass oder Rache in irgendeiner Art und Weise als „salonfähig“ erscheinen. Von dem Mob, der in bester, also schlechtester Schimanski-Manier am liebsten wieder die Selbstjustiz, die Lynchjustiz wieder einführen würde, gar nicht zu sprechen.
Wenn in diesen Tagen der Begriff des „Sündenbocks“ in Bezug auf Adolf Sauerland die Runde macht, trifft er insofern ganz und gar den Kern der Sache, als dass sowohl viele, die mehr oder weniger in die Ereignisse verstrickt sind, als auch alle, die sich für die Toten von Duisburg schämen, Entlastung darin suchen, die Schuld auf eine konkret benennbare Person abzuwälzen.

An dieser Stelle ist daran zu erinnern, dass das Oberhaupt der Stadt Duisburg in freier und geheimer Wahl gewählt wurde. Der Oberbürgermeister wurde in einer personenbezogenen Wahl von der Bevölkerung mit – berücksichtigt man die Anzahl der Kandidaten – ansehnlicher Mehrheit direkt gewählt. Nach allgemeiner Einschätzung hat Adolf Sauerland – freilich absehen von der und bis zur Katastrophe – „einen guten Job gemacht“.
Unter all diesen Umständen wäre es eigentlich die Pflicht eines jeden Demokraten, den Repräsentanten dieser Stadtgesellschaft vor Einschüchterungen aller Art und erst recht vor Bedrohungen und tätlichen Angriffen zu schützen. Demokraten geben dem Pöbel nicht nach; Demokraten wehren sich. Es gäbe in Duisburg genug Demokraten, die die Personenschützer der Polizei begleiten würden, wenn der Oberbürgermeister seinen Pflichten nachkommen muss, um bspw. Repräsentationsaufgaben wahrzunehmen.
Wenn, ja wenn nicht auch die Demokraten der Auffassung wären, dass Herr Sauerland in Wahrnehmung seiner politischen Verantwortung längst hätte zurücktreten, also um seine Entlassung bitten müssen. Es kann keine Rede davon sein, dass in Duisburg die Demokratie vor dem Pöbel in die Knie gehe. Vielmehr nimmt die Demokratie – übrigens nicht nur in Duisburg – Schaden dadurch, dass Unzulänglichkeiten der Gemeindeordnung schamlos ausgenutzt werden.

Der Begriff des „Sündenbocks“ trägt – wie gesagt – in sozialpsychologischer Hinsicht. Er taugt nicht, wenn es um die Rolle Sauerlands in der – wie der „Spiegel“ auf sein Titelblatt gesetzt hat – „amtlich genehmigten Katastrophe“ geht. Nach allem, was wie wissen, hat Sauerland hier nicht nur politisch versagt, sondern auch ganz persönlich Schuld auf sich geladen.
Was den einen Aspekt, nämlich den Ablauf der konkreten, zur Katastrophe führenden Ereignisse betrifft, wird die Aufklärung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Schwarze-Peter-Spiel von Polizei, Veranstalter und Stadt wird weitergehen. Die Stadt Duisburg ist hier keineswegs „aus dem Schneider“, nur weil in irgendwelchen Plänen andere Verantwortlichkeiten vorgesehen sind. Die Stadt als Aufsichtsbehörde ist – genau wie die Polizei – immer und überall zuständig, wo Leib und Leben in Gefahr sind. Dass an diesem Punkt sich Herr Sauerland selbst schuldhaft verhalten haben könnte, ist unwahrscheinlich.
Ganz anders stellt sich dies beim anderen Aspekt dar, bei der Stadt als Genehmigungsbehörde. Hier sind Warnungen in den Wind geschlagen, Bedenkenträger eingeschüchtert, vielleicht sogar (straf-) versetzt, finanzielle Restriktionen mit Tricks und Finesse umschifft, und vor allen Dingen: geltendes Recht gebrochen worden.

Das heute im Landtag vorgelegte Gefälligkeitsgutachten versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken. Dies hält jedoch nicht den Tatsachen stand. Tatsache ist, dass über einen längeren Zeitraum, organisiert und planmäßig sowie mit hoher Energie  und teils konspirativ geltende Sicherheitsbestimmungen unterlaufen worden sind. Mir erscheint es beim jetzigen Stand des Wissens als sicher, dass nicht nur Wolfgang Rabe, sondern auch Adolf Sauerland an diesen Machenschaften beteiligt gewesen sein muss.

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