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Sauerlands Pensionsansprüche bleiben in jedem Fall bestehen

 

 

 

 

 

Sauerlands Pensionsansprüche aus der ersten Amtsperiode bleiben entgegen anderslautender Berichte auch im Fall eines freiwilligen Rücktritts bestehen. Das unterstrich das NRW-Innenministerium. "Ein einmal entstandener Anspruch auf Versorgung aus einem vorausgehenden Beamtenverhältnis auf Zeit bleibt allerdings bestehen, auch wenn sich daran ein neues Beamtenverhältnis nahtlos anschließt (z.B. bei Wiederwahl) und dieses neue Beamtenverhältnis durch Entlassung ende", heißt in der entsprechenden Gesetzespassage.

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