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Hinweise der Bundespolizei anlässlich der „LOVEPARADE“

Sankt Augustin/Duisburg (ots) – Die Bundespolizei ist mit über 1.200 zusätzlichen Polizeibeamten im Einsatz, um den Besuchern eine sichere und möglichst störungs- und gefahrenfreie An- und Abreise mit der Bahn zu ermöglichen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass vielen Besuchern die Gefahren im Zusammenhang mit dem Bahnverkehr gar nicht bewusst sind. Schwerpunkt des Einsatzes ist der Hauptbahnhof Duisburg. In den vergangenen Jahren mussten zeitweilig Bahnhöfe und Strecken im Umfeld der Veranstaltung gesperrt werden. Die Bundespolizei geht auch in diesem Jahr davon aus, dass dies der Fall sein wird. Der Hauptbahnhof Duisburg wird in der Abreisephase wahrscheinlich nicht in der Lage sein, immer alle Abreisewillige sofort aufzunehmen. Eine zeitweilige Sperrung wird sich daher aus Sicherheitsgründen nicht vermeiden lassen. Wir appellieren an die Fahrgäste, Nothilfeeinrichtungen (Notbremse) in den Zügen nur dann zu benutzen, wenn es hierzu auch einen konkreten Anlass gibt. Neben den strafrechtlichen Auswirkungen (§ 145 StGB, Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen, sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor) wird durch den Missbrauch auch der Betriebsablauf nicht unerheblich gestört. Obwohl das Veranstaltungsgelände der LOVEPARADE vom Hauptbahnhof Duisburg gut sichtbar ist, kann dieses nicht über die Gleisanlagen erreicht werden. Zum Veranstaltungsgelände gelangt man nur über die ausgeschilderten Zugangswege. Die Bundespolizei weißt ausdrücklich daraufhin, dass das Betreten der Gleisanlagen lebensgefährlich ist. Der Fernverkehr wird zwar den Duisburger Hauptbahnhof nicht anfahren, der Güterverkehr wird jedoch nicht umgeleitet. Außerdem stellt das unerlaubte Betreten der Gleisanlagen ebenfalls einen Straftatbestand nach § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr) dar und kann mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.

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