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Kachelmann-Prozess wohl erst im Herbst

Nachdem das Landgericht Mannheim die Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann abgelehnt hat, muss sich der Wettermoderator auf eine monatelange Verlängerung seiner Untersuchungshaft einstellen, so der Spiegel in einer Vorabmeldung für sein am Montag erscheinendes Magazin. In Justizkreisen geht man von einem Prozessbeginn erst nach den Sommerferien aus, also frühestens im September. Kachelmann wird vorgeworfen, seine ehemalige Freundin vergewaltigt zu haben, was dieser bestreitet. In den kommenden Wochen soll die nächste Instanz, das Oberlandesgericht in Karlsruhe, auf Beschwerde der Verteidigung über die Aufhebung des Haftbefehls entscheiden. Große Chancen werden Kachelmann allerdings nicht eingeräumt, da es um die Frage des "dringenden Tatverdachts" geht. Diesen haben die Mannheimer Richter in ihrer Entscheidung bekräftigt. Sie halten Kachelmanns Einlassungen zur Tat für wenig plausibel. In ihrem ausführlichen Beschluss spielt die Expertise des von der Staatsanwaltschaft bestellten Rechtsmediziners nur eine nachrangige Rolle – diese schließt auch eine Selbstverletzung der Frau nicht aus. Keine umfassende Berücksichtigung fand zudem das Resümee der Bremer Psychologin Luise Greuel, die ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt hat. Greuel war zu dem Schluss gekommen, die Aussage der Frau sei nicht ausreichend belastbar. Das Gericht bezog sich hingegen auf jene Teile ihres Gutachtens, in denen Greuel Hinweise für eine Glaubhaftigkeit der Aussage gesehen hatte. Eine besondere Rolle spielt für die Mannheimer Kammer Kachelmanns Schweizer Staatsbürgerschaft. Bei der drohenden Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren gehen sie von einem "ganz erheblichen Fluchtanreiz" aus.

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