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Bundesdatenschützer fordert Offenlegung von Verträgen zwischen dem Bund und Unternehmen

schaar Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, fordert eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen Bund und Unternehmen. "Der Bund sollte hier dem Land Berlin folgen", sagte Schaar dem SPIEGEL. Berlin plant als erstes Bundesland, Verträge mit Wirtschaftsunternehmen, die den "Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge" betreffen, künftig zu veröffentlichen. Darunter fallen Privatisierungen von Krankenhäusern, Wasser- und Abwasseranlagen, Strom- und Gasnetzen sowie Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr oder der Müllentsorgung. Noch vor der Sommerpause wird das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein "hohes Maß an Transparenz und Publizität" geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke. Bisher wurde eine Veröffentlichung auch in Berlin unter Berufung auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse abgelehnt, darunter fielen der umstrittene S-Bahn-Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und die Teilprivatisierung der Wasserversorgung an die Konzerne Veolia und RWE. "Der Bürger hat aber ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiert", sagt der Bundesdatenschutz beauftragte Schaar. Das gelte auch für den Bund, wo "selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn AG wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt werden". Damit, so der Datenschutzbeauftragte, werde das Gesetz "teilweise ad absurdum geführt", das über die Einsicht in Interna Handeln von Bundesbehörden für den Bürger transparenter machen sollte. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen haben bisher noch nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz erlassen.

Foto: Church of emacs

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