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Deutsches Institut für Menschenrechte unterstreicht Kritik des UN-Berichterstatters an zu engem Rassismusbegriff

 

Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den heute (16. Juni) im UNMenschenrechtsrat vorgestellten Bericht des UNSonderberichterstatters zu Rassismus, Githu Muigai, über seinen Besuch in Deutschland im Juni 2009. "Das Institut unterstreicht besonders die Empfehlung des UNSonderberichterstatters, dass Bund, Länder und Kommunen ihrem Handeln ein erweitertes Verständnis von Rassismus zugrunde legen sollen", so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Gleiches gelte für Institutionen wie die Polizei und Gerichte. Rudolf wies darauf hin, dass Rassismus in Deutschland oft mit rechtsextremer Ideologie und Gewalt gleichgesetzt und dadurch zu eng verstanden werde. "Der UNSonderberichterstatter sieht das zu Recht als ein grundlegendes Problem an." Bereits die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz im Jahr 2009 und der UN-Ausschuss gegen Rassismus im Jahr 2008 hätten diese enge Sicht kritisiert. 

Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent am Institut, hob die Bedeutung eines erweiterten Rassismusbegriffs hervor. Damit würde der Blick eröffnet, dass sich Rassismus nicht nur im rechtsextremen Lager und durch Gewalt manifestiert. "Rassismus gibt es auch in der Mitte der Gesellschaft." Rassismus zeichne sich dadurch aus, dass Menschen pauschal bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden. Häufig gingen damit Abwertungen einher. Auch Formen direkter, struktureller und indirekter Diskriminierung in Bildung, Beruf und auf dem Wohnungsmarkt könnten dann in Deutschland die nötige Aufmerksamkeit erhalten.

Der UN-Bericht hebt hervor, dass Angehörige von Minderheiten in Deutschland im Alltag in vielen Lebensbereichen rassistische Diskriminierung erfahren. Daher verlangten Anstrengungen gegen Rassismus in Deutschland umfassende Strategien. Dabei sei es notwendig, die Situation von Angehörigen bestimmter Minderheiten differenziert zu betrachten, etwa die spezifische Situation von Juden, Roma, Sinti, Menschen arabischer Herkunft, Muslimen und sichtbaren Minderheiten wie Schwarzen Menschen im Hinblick auf rassistische Gewalt, Hassreden im Internet und Diskriminierungen im Alltag zu berücksichtigen.

Der Bericht enthält eine Anzahl von Empfehlungen, die den Bereich der Bildung, des Arbeitsmarktes und des Wohnungssektors betreffen, um Diskriminierungen in diesen Bereichen entgegenzutreten. Dazu zählt beispielsweise die Streichung einer Klausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, welche Möglichkeit rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eröffnet.

Außerdem enthält der Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Asylbewerbern, zur Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie zu positiven Maßnahmen für eine angemessene Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in staatlichen Institutionen.

Der Bericht des UNSonderberichterstatters, Herr Githu Muigai, basiert auf einem Deutschlandbesuch im Juni 2009, zu dem ihn die Bundesregierung eingeladen hatte. Dabei hatte der Sonderberichterstatter zahlreiche Treffen mit Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesregierung, von Landesregierungen und Kommunen,  des Parlaments und nicht-staatlicher Organisationen.

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