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Schildbürgerstreich: kleines Fenster neben großem „Stadtfenster“

Das „Stadtfenster“ soll Duisburgs neues Aushängeschild werden. An der Steinschen Gasse / Ecke Universitätsstraße soll ein Prestige-Objekt entstehen, das die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und ein neu zu schaffendes NS-Dokumentationszentrum beherbergt. Multi Development (MD) tritt dabei als Projektentwickler und Bauherr auf.

Letzten August, also auf dem Höhepunkt des Kommunalwahlkampfes, gab es schon Verstimmungen um dieses Projekt, auch weil statt der ursprünglich angedachten 13.000 Quadratmeter Grundstücksfläche, wie sie auch gegenwärtig noch auf der entsprechenden Webseite der Stadt ausgewiesen werden, doch nur 11.000 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ein FDP-Ratsherr meinte seinerzeit, aus verwaltungsinternen Papieren die Schlussfolgerung ziehen zu dürfen, dass sich die betroffenen Amtsleiter nicht völlig spontan über die sich daraus ergebene geringere Nutzfläche einig geworden seien.

Der Wahlkampf liegt ein dreiviertel Jahr zurück, im Bildungsdezernat hat man sich längst über die Nutzungsflächen geeinigt, dennoch könnte nun neuer – möglicherweise ungleich größerer – Ärger ins Haus stehen. Vielleicht müsse sogar die komplette Planung für das „Stadtfenster“ über den Haufen geworfen werden, argwöhnt die Duisburger Lokalausgabe der NRZ. Da der Neubau nicht nur auf dem Gelände des alten Böcker-Hauses (Knüller-Markt) an der Steinschen Gasse, sondern auch auf dem benachbarten alten Bunker-Gelände entstehen solle, und auf diesem Eckgrundstück an Universitätsstraße und Steinscher Gasse derzeit ein Parkplatz ist, solle das „Stadtfenster“ in diesem Bereich nahtlos an ein an das Grundstück angrenzende Gebäude angebaut werden. An der Außenwand des bestehenden Hauses befindet sich jedoch – „dummerweise“, so die NRZ – das rückwärtige Fenster eines gastronomischen Betriebes, das durch den Stadtfenster-Neubau verschwinden würde.

Deshalb müsse MD jetzt das „Einvernehmen” mit dem benachbarten Gebäudeeigentümer suchen. Spiele der nicht mit und bestehe auf den Erhalt seines Fensters, müsse die gesamte Planung für das Stadtfenster über den Haufen geworfen werden. „Ein kleines Fenster kann das große ,Stadtfenster` zu Fall bringen“, überschreibt die NRZ ihren Bericht. So weit dürfte es wohl kaum kommen; doch dass nach Lage der Dinge entweder „wegen des fehlenden Lichteinfalls in den hinteren Räumen des Betriebes die innere Struktur im Betrieb verändert werden“ müsste oder aber – im Falle mangelnder Bereitschaft des Nachbarn – „die innere Struktur“ im „Stadtfenster“.

Ab welchem Semester werden im Architekturstudium eigentlich solcherlei bauliche Besonderheiten wie ein „Fenster auf dem Nachbargrundstück“ erörtert? Gewiss dürfte Ärger ins Haus stehen, doch vermutlich zunächst einmal im Haus des verantwortlichen Architekten, der offenbar im Laufe seiner Ausbildung (mindestens) ein Seminar geschwänzt haben muss.

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