Ich überquere die Straße, gehe unter der Autobahnauffahrt her. Neben mir öffnet sich eine Wagentür und ein Mann steigt aus, wünscht mir einen guten Abend und zeigt mir seinen Dienstausweis. Er sei von der Polizei, was ich mit einem „schön, ja und?“ (natürlich freundlich) quittierte. Zwischenzeitlich hatte sich seine Kollegin, die mir ebenfalls ihren Dienstausweis zeigte, neben mich gestellt. Man hätte mich beobachtet wie ich Fotos gemacht hätte, wie ich mit den Bandidos gesprochen hätte, man hätte sich Sorgen um mich gemacht. Ich erzählte den beiden meine Vorgehensweise und was gesprochen worden wäre. Die Kriminalkommissarin fragte mich ob ich Journalist wäre? Und entsprechend einen Presseausweis hätte? Ich verneinte und sagte, dass ich ein Blogger sei und meine Arbeit durch das Landespressegesetz gedeckt. Das Wort Blogger ließ Ratlosigkeit in den Gesichtern erkennen. Ich ergänzte schnell, dass das so was Ähnliches wie Journalismus wäre und die beiden waren zufrieden. Trotzdem musste ich meinen Perso zeigen und meine Daten wurden in eine kleine Kladde (wie bei Columbo) geschrieben. Man sei froh, dass mir nichts passiert sei, man hätte schon sehr unschöne Szenen zwischen Journalisten und Rockern gesehen. Auf meine Frage, wie denn die Situation sei, sagten sie mir, alles wäre ruhig und man rechne auch nicht mit Übergriffen.
Ähnliches verlautbart ja auch die Pressemitteilung der Duisburger Polizei:
Prozessauftakt vor dem Landgericht Duisburg
Duisburg – Am Donnerstagvormittag (25. März 2010) 11:00 Uhr beginnt im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Duisburg (Saal 201) vor der 5. großen Strafkammer als Schwurgericht der Prozess um den Tod eines Mitglieds des Motorradclubs „Bandidos“, das am 8. Oktober 2009 in Duisburg erschossen wurde. Darüber und über die besonderen Regularien für Medienvertreter hat der Sprecher des Landgerichts
RaLG Stefan Ulrich Pressedezernent Landgericht Duisburg König-Heinrich-Platz 1 47051 Duisburg Tel. Nr. 0203/ 9928-209
die Medien am 12.03.2010 unterrichtet. (Die Meldung ist auch im Internet auf der Homepage des Justizministeriums eingestellt worden – www.justiz.nrw.de) Das Landgericht hat die Polizei um Amtshilfe gebeten. Sie soll das Gebäude, die Beteiligten und die Verhandlung so schützen, dass ein rechtsstaatlicher Prozess gewährleistet ist. Auch wenn viele Bürger und vermutlich auch Medienvertreter die Bilder anderer Prozesse in anderen Städten mit ähnlichen Konstellationen vor Augen haben, sind wir aufgrund unserer derzeitigen Erkenntnisse davon überzeugt, dass die Rahmenkulisse des Prozesses sehr unspektakulär sein wird. Das heißt auch, dass die Duisburger mit dem Kenntnisstand von heute mit keinen, zumindest keinen größeren anlassbezogenen Beeinträchtigungen rechnen müssen. “ Wir haben uns sorgfältig auf unseren Auftrag vorbereitet, die Erfahrungen anderer Behörden mit ähnlichen Lagen berücksichtigt und die unterschiedlichsten Szenarien antizipiert. Wir haben uns so aufgestellt, dass wir jederzeit auch bei veränderter Lageentwicklung professionell agieren und reagieren können. Bilder einer Vielzahl von wild aussehenden Männern auf ihren Harley Davidson im Umfeld des Gerichtsgebäudes oder anderswo in Duisburg werden die Bürger und Medien dieses Mal wohl nicht zu sehen bekommen,“ prognostiziert Polizeidirektor Rainer Blaudzun, der die polizeilichen Maßnahmen leitet.“ Der Donnerstag ist in erster Linie ein Tag der Justiz und des Rechtsstaates.“ Der Polizeidirektor führt die derzeitige Situation auf die konsequenten und landesweit gebündelten Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die verfeindeten Rockergruppen Bandidos und Hells Angels – namentlich im November des vergangenen Jahres – zurück. „Wir sind im Gespräch mit den Gruppen,“ stellt der Einsatzleiter klar. „und gehen davon aus, dass die beiden Rockergruppen lediglich mit einer kleinen Abordnung anreisen werden, um den Prozess zu beobachten.“ Zusatz: Medienauskünfte zur Tat, dem Prozess, auch den polizeilichen Maßnahmen im Gericht liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der Justiz.