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Gericht hebt die Entlastung von Commerzbank-Chef Blessing und Aufsichtsratschef Müller auf

Image by Getty Images via Daylife

Peinliche Schlappe für Klaus-Peter Müller und Martin Blessing, den Aufsichtsrats- und den Vorstandschef der Commerzbank: Das Landgericht Frankfurt, so der Spiegel in einer Vorabmeldung für sein am Montag erscheinendes Magazin, hat die Entlastung der beiden Manager für 2008 aufgehoben. Die Richter gaben damit dem Antrag einiger Aktionäre statt. Der Beschluss gilt auch für alle übrigen Vorstände und Aufsichtsräte des Instituts, das im Jahr 2008 die Dresdner Bank von der Allianz übernommen hatte. Die Richter bemängeln, dass diese Übernahme, aufgrund der Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur, von der Hauptversammlung hätte beschlossen werden müssen. Der "vollständige Beteiligungserwerb", so die Richter, fand jedoch "allein durch den Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrates statt", weswegen "eine Gesetzes- beziehungsweise Satzungsverletzung vorliegt", die der Entlastung der beiden Gremien entgegenstehe. In Deutschland sind Vorstände und Aufsichtsräte für ihre Beschlüsse gesamtverantwortlich, auch wenn die Chefs der jeweiligen Gremien den größten Einfluss auf die Entscheidung haben.

Wegen der nicht ordnungsgemäß beschlossenen Übernahme, die jedoch nicht mehr rückgängig zu machen ist, drohen der Bank nun Schadensersatzklagen. In diesem Zusammenhang ist die entzogene Entlastung relevant – sie erleichtert es Klägern, auch persönlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Die Commerzbank hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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