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Pfeiffer: Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Briefmarkt herstellen

Briefkasten in Deutschland (Wicklesgreuth, Bayern)

Image via Wikipedia

Berlin (ots) – Anlässlich der Veröffentlichung des Sondergutachtens Post 2009 der Monopolkommission, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Während die wettbewerbliche Entwicklung im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) als positiv gewertet wird, sieht die Monopolkommission die Wettbewerbsentwicklung auf den Briefmärkten immer noch kritisch: Statt einer Besserung der Wettbewerbssituation hat sich die Marktdominanz der Deutschen Post AG, trotz Öffnung des Briefmarktes im letzten Jahr, sogar noch verstärkt. Die Monopolkommission nennt hierfür auch die Gründe: Verantwortlich sind vornehmlich der im letzten Jahr eingeführte Mindestlohn, die wettbewerbsverzerrende einseitige Umsatzsteuerbefreiung der DP AG bei Briefdienstleistungen sowie die gesetzlichen Vorschriften zur Entgeltregulierung und für den Zugang zu Teilleistungen.

Damit sich auch der Briefmarkt zum Wohle aller effizient weiterentwickeln kann, bedarf es der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer. Deshalb ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Überarbeitung der für den Briefmarkt relevanten Regelungen in Postgesetz und Umsatzsteuergesetz: Notwendig ist die Abschaffung aller systemwidrigen, wettbewerbsverzerrenden und die Marktentwicklung hindernden gesetzlichen Regelungen. Die heutige Verabschiedung des "Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften", welches ein EuGH-Urteil zur umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung der Anbieter bestimmter Postdienstleistungen umsetzt, im Bundeskabinett ist daher zu begrüßen. Dies ist ein erster Schritt zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Der Kabinettsentwurf ist in einigen Punkten allerdings noch verbesserungswürdig. Zu diskutieren wäre bspw. eine Beschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf Briefe, die mit einer Menge von bis zu 50 Stück zum genehmigten Porto eingeliefert werden. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass nur Privatkunden in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung kommen. Dies hatte der EuGH ausdrücklich gefordert.

Aber auch die Post-Universaldienstleistungsverordnung muss demnächst im Sinne der Verbraucher überarbeitet werden. Dabei wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion genau darauf achten, dass Postuniversaldienstleistungen in der Fläche auch in Zukunft ausreichend und zu angemessenen Preisen verfügbar sein werden. Zu einer Unterversorgung mit Postdienstleistungen auf dem Lande darf es nicht kommen.

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