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Düsseldorf: Opfer bestohlen und getreten

Düsseldorf (ots) – Am gestrigen Abend beobachtete ein Zeuge, dass ein 26-jähriger Mann einen 41-jährigen körperlich Behinderten im Düsseldorfer Hauptbahnhof bestohlen hatte. Gegen 20.10 Uhr entwendete der Düsseldorfer seinem Opfer einen Geldschein aus der Kleidung und flüchtete zunächst. Als das Opfer ihn aufforderte stehen zu bleiben, drehte der Beschuldigte sich herum und trat ihm zweimal gegen ein Schienbein. Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG konnte den flüchtigen Täter bis zum Eintreffen der Bundespolizei festhalten. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte der Geldschein nicht mehr gefunden, da der Beschuldigte ihn offensichtlich fallen gelassen hatte. Allerdings fanden die Beamten 3,5 Gramm Marihuana und beschlagnahmten es. Der körperlich behinderte Mann, ebenfalls Düsseldorfer, konnte nach den Ermittlungen noch vor Ort entlassen werden. Der Beschuldigte, bei dem ein Atemalkoholwert von 2,37 Promille, ermittelt werden konnte, kam bis 04.30 Uhr des heutigen Tages in eine Ausnüchterungszelle. Gegen den Mann leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Düsseldorf (ots) – Am gestrigen Abend beobachtete ein Zeuge, dass ein 26-jähriger Mann einen 41-jährigen körperlich Behinderten im Düsseldorfer Hauptbahnhof bestohlen hatte. Gegen 20.10 Uhr entwendete der Düsseldorfer seinem Opfer einen Geldschein aus der Kleidung und flüchtete zunächst. Als das Opfer ihn aufforderte stehen zu bleiben, drehte der Beschuldigte sich herum und trat ihm zweimal gegen ein Schienbein. Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG konnte den flüchtigen Täter bis zum Eintreffen der Bundespolizei festhalten. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte der Geldschein nicht mehr gefunden, da der Beschuldigte ihn offensichtlich fallen gelassen hatte. Allerdings fanden die Beamten 3,5 Gramm Marihuana und beschlagnahmten es. Der körperlich behinderte Mann, ebenfalls Düsseldorfer, konnte nach den Ermittlungen noch vor Ort entlassen werden. Der Beschuldigte, bei dem ein Atemalkoholwert von 2,37 Promille, ermittelt werden konnte, kam bis 04.30 Uhr des heutigen Tages in eine Ausnüchterungszelle. Gegen den Mann leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

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