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Der Tagesspiegel: Strafbefehl gegen Piusbruder Williamson wegen Holocaust-Leugnung Anwalt will Einspruch einlegen

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Berlin (ots) – Berlin – Das Amtsgericht Regensburg hat gegen den umstrittenen katholischen Bischof Richard Williamson einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen. „Der Strafbefehl ist heute eingegangen“, sagte Williamsons deutscher Rechtsanwalt Matthias Loßmann dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe). Der Geistliche der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte in einem Interview mit schwedischen Fernsehjournalisten in einem bayerischen Kloster den Holocaust verharmlost und die Existenz von Gaskammern bezweifelt. Nach Angaben von Loßmann wurde gegen Williamson eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Euro verhängt. Sollte Williamson den Strafbefehl

akzeptieren, gilt er nach deutschem Recht damit als vorbestraft. Offenbar plant er, sich zu Wehr zu setzen. „Da sind einige Dinge, die man so nicht stehen lassen kann“, sagte sein Anwalt Loßmann. Man habe nun 14 Tage Zeit, einen Einspruch zu prüfen. Erst dann sei der Strafbefehl rechtskräftig.

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