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Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Wiesbaden (ots) – Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Das zuständige Wahllokal kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahllokal müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.

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