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Bundestagswahl: Antragsfrist für Deutsche im Ausland endet am 6. September

Berlin (dts) – Deutsche, die im Ausland leben und dennoch bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen wollen, müssen bis zum 6. September ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Wie der Bundeswahlleiter Roderich Egeler mitteilte, müsse der Antrag in der Gemeinde gestellt werden, in der die Auswanderer vor ihrem Umzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Das Antragsformular ist bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland oder auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) zu finden. In einigen Ländern ist es möglich, die Wahlbriefe auf dem amtlichen Kurierweg zwischen den Auslandsvertretungen und dem Auswärtigen Amt in Berlin zu verschicken. Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen steht auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung.

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