Die Arzneimittelhersteller Betapharm und Medice wiederum ließen ihre Außendienstler kontrollieren. Observationen von Mitarbeitern können bei begründetem Verdacht berechtigt sein. Die Detektivprotokolle legen jedoch den Eindruck nahe, dass die Aktionen in vielen Fällen nur einem Zweck dienen: einen Kündigungsgrund zu finden. Das Magazin hat dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, eine Reihe von Protokollen vorgelegt. Sein Urteil: „Oft fehlt es an einem konkreten Verdacht gegenüber dem Mitarbeiter. In solchen Fällen dient eine Observation nur dazu, einen Anlass für den Rausschmiss zu finden.“ Vom stern damit konfrontiert, redeten die meisten Firmen die Spähaktionen als „Einzelfälle“ herunter oder distanzierten sich im Nachhinein wie etwa Evonik. Das Augsburger Unternehmen Betapharm beispielsweise ließ nach stern-Recherchen im Frühsommer 2007 seine Pharmareferenten beschatten. Die Rechnung ging auf: Offenbar schummelten einige bei der Angabe ihrer Arbeitszeiten. Viele verloren ihren Job. Die Firma will heute nur noch soviel zu den Observationen sagen: „Bei den Kündigungen hat Betapharm im Rahmen arbeitsrechtlicher Vorschriften gehandelt.“