“Gefühlskalt und abgebrüht” – 16Jähriger wegen Mordverdacht vor dem Haftrichter
Duisburg / Kamp-Lintfort – „Mord“ – so lautet der Tatvorwurf gegen den mutmaßlichen Haupttäter unter den vier Jugendlichen, die am Pfingstwochenende den schwerbehinderten Obdachlosen Klaus B. auf dem Parkplatz des Kamp-Lintforter Spaßbades Pappelsee getötet haben sollen. Dies berichtete der Leiter der Duisburger Mordkommission, Kriminalhauptkommissar Arndt Rother, auf der Pressekonferenz der Duisburger Polizei am Freitag.
Von allen vier männlichen Schülern liegen, so Kommissar Rother, Teilgeständnisse vor, die in diesen Punkten übereinstimmen. Alle vier sind einschlägig polizeilich bekannt, also bereits früher wegen Delikten wie Körperverletzung aufgefallen. Finger- und Fußabdrücke sind ebenfalls eindeutig den vier Beschuldigten zuzuordnen.
Letzten Samstag am späten Abend fassten die vier Jugendlichen, zwei 16- und zwei 17-jährige, den Entschluss, den in seinem Opel Corsa auf dem Parkplatz lebenden Frührentner „zu ärgern“. Einer der vier Beschuldigten sei auch schon etwas angetrunken gewesen, jedoch nicht der mutmaßliche Haupttäter.
Und so schritt die Gruppe zur Tat. Die vier Jugendlichen schuckelten Klaus B.´s Auto durch, schlugen und traten gegen das Fahrzeug und rissen die Autokennzeichen ab. Die beiden 17-jährigen Schüler hatten alsbald von diesem Treiben genug und entfernten sich gänzlich vom Tatort. Etwas später beendete dann auch einer der beiden 16-Jährigen seine unmittelbare Beteiligung am Tatgeschehen.
Als nämlich der ebenfalls 16-jährige Hauptbeschuldigte auf das Auto gesprungen sei, habe sich der betreffende Jugendliche abseits begeben und den weiteren Tathergang aus einer gewissen Entfernung verfolgt.
Der mutmaßliche Haupttäter, ein Schüler jugoslawischer Abstammung, habe daraufhin die Heckscheibe des Wagens eingeschlagen, um Klaus B. zunächst verbal und dann auch physisch massiv zu attackieren. B. habe versucht, sich zu wehren, und mit seinem Mobiltelefon einen Notruf gestartet. Vergeblich.
Als Klaus B. bereits regungslos am Boden lag, habe der Haupttäter den Opel Corsa, möglicherweise um die Tat zu vertuschen, an eine ein wenig vom Tatort entfernten Stelle gefahren.
Über die Details wollte Rother aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen. Denn zeitgleich mit der Pressekonferenz der Polizei wurden die beiden 16-jährigen dem Haftsrichter vorgeführt. Aus diesem Grund war auch der ermittelnde Staatsanwalt nicht zugegen.
Nach der Tat begaben sich die beiden 16-Jährigen zu Fuß in die Innenstadt von Kamp-Lintfort, wo sie sich ihrer Tat rühmten. So führten schließlich auch Hinweise aus dem ländlichen Umfeld der Täter zu deren Ergreifung – und nicht etwa der massenhaft gehörte Mitschnitt aus dem Handy-Telefonat.
Auch auf Nachfrage wollte Rother nicht im einzelnen den Tatvorwurf Mord durch Nennung der Mordmerkmale begründen. Auch hier führte er ermittlungstaktische Gründe an. Allerdings bestätigte Rother – ebenfalls auf Nachfrage – ein hohes Maß an „Gefühlskälte und Abgebrühtheit“ beim mutmaßlichen Haupttäter.
Der Richter am Amtsgericht Moers erließ gegen den Hauptäter Haftbefehl wegen Mordes und gegen den Mittäter Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Die beiden 16jährigen kamen nach der Vorführung in Untersuchungshaft.